Um in das ExpertInnenpool Supervision beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:

Auszug aus der WKO

1) Abschluss einer Supervisions-Fort-/Weiterbildungen:

250 Std. / 10 ECTS / 86 Präsenzzeitstunden (analog)

Zeitstunden (ECTS) umfassen den erforderlichen Workload (analoger Präsenzunterricht,
Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung)

Fort-/Weiterbildung darf keine berufsfremden Inhalte aufweisen

themenspezifischer Theorie Lehrgangsbeschreibung (Curriculum) inkl. Angabe der Lehrenden

2) Praxis: 40 Beratungseinheiten in diesem Bereich ab Fortbildungsbeginn

3) Einzelsupervision: 5 Einzelsupervisionen bei einem/einer beim Fachverband eingetragenen Expert:in (SU) über die o.a. Praxis

4) 3-jährige aktive und uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)

Vorzulegende Nachweise sind daher:

1) Nachweis über Abschluss der Fort-/Weiterbildungen wie oben beschrieben (Abschlusszeugnis)

2) Vorlage der Lehrgangsbeschreibung (Curriculum) inkl. Angabe der Lehrenden

3) Einzelsupervisionsnachweis inkl. Bestätigung der 40 supervidierten Beratungseinheiten

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an den Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung (fv-pb@wko.at).

In unserer Ausbildungsstätte erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen, um als aktiver Lebens- und Sozialberater im ExpertInnenpool einreichen zu können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.